Sic transit gloria mundi
Angesichts dessen, um was es geht, ausnahmsweise mal im Fullquote - law blog-Udo:
"Der Bundestag hat das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet. Wenn der Bundesrat zustimmt, können Straftäter weiter unter Verschluss gehalten werden, obwohl sie ihre Haftstrafe verbüßt haben und das zuständige Gericht selbst keine Sicherungsverwahrung verhängt hat. Außerdem können, so beck-aktuell, unter Umständen sogar Ersttäter in Sicherungsverwahrung belassen werden.
Damit wird es in unserem Land bald möglich sein, Menschen unabhängig von einer konkreten Tat auf unbegrenzte Zeit einzusperren. Dass für die Gefahrenprognose zwei Gutachten erforderlich sein sollen, kann über diesen unglaublichen Eingriff in Freiheitsrechte nicht hinwegtrösten. Zumindest dann nicht, wenn man schon mal erlebt hat, welchen Schmonzes gerade psychiatrische Sachverständige mitunter von sich geben."
Psychiatrische Sachverständige, in Bayern auch beliebt als besonders wirksames Mittel gegen auf der akademischen Karriereleiter in Ungnade Gefallene, hier als Helfershelfer irgendwelcher politischen Rechtsausleger zu sehen wäre zu einfach. Das perverse ist, daß hier eine Regelung, die von einigen rechtsauslegenden Landesparlamenten für das jeweilige Bundesland verabschiedet wurde, dort aber vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert - und nun vom Bundestag auf Bundesbene installiert wurde. Auch eine Art, als Opposition seine politische Agenda durchzudrücken.
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