"Der große Lauschangriff verletzt in seiner geltenden Form die Menschenwürde und ist deshalb im Wesentlichen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 03.03.2004 entschieden. Danach muss die akustische Überwachung von Wohnungen an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Dem Gesetzgeber bleibt eine Frist zur Neuregelung bis 30. Juni 2005." [Beck Aktuell]
Aber: "Die Grundgesetzänderung, mit der der früher geltende absolute Schutz der Wohnung 1998 eingeschränkt wurde, ist nach dem Urteil der Mehrheit nicht verfassungswidrig. In diesem Punkt erging das Urteil jedoch mit sechs zu zwei Stimmen. Zwei Verfassungsrichterinnen [Renate Jaeger und Christine Hohmann-Dennhardt] sahen in der Relativierung der Unverletzlichkeit der Wohnung einen Verstoß gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Danach ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde als unabänderlich garantiert." [FTD]
Das seinerzeit scharf umstrittene Gesetz wurde von der CDU/FDP-Regierung initiiert, die SPD setzte Ausnahmen für Priester und Journalisten durch. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trat am 15. Dezember 1995 wegen der Gesetzesinitiative von ihrem Amt als Justizministerin zurück: Als überzeugte Gegnerin des Großen Lauschangriffs war sie nicht bereit, sich an seiner Einführung zu beteiligen, egal wie viele ihrer Parteikollegen für die Gesetzesänderung waren. (Eine Ministerin, die aus persönlicher Überzeugung zurücktritt. Und das noch in einer Umfaller-Partei. Bummer. Sitzt zusammen mit Robin Cook, Philip Hunt und noch einigen im Few Good Men Kabinett.) Von der Verfassungswidrigkeit des Vorhabens überzeugt, strengte sie zusammen mit Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und vier Weiteren das Verfahren an, das zum heutigen Urteil führte.
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